Der Like-Button, der auf Millionen von Webseiten eingebunden ist, verstößt laut einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf gegen deutsches Recht. Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit, um heraus zu finden, was das Urteil für Sie konkret bedeutet.

1. Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden? Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung über die Tools von Facebook (Like Button) nicht erlaubt ist. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plug-In personenbezogene Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt.

2. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie Twitter oder Google+? Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plug-Ins von SocialMedia Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen.

3. Gilt das Urteil nur für Seiten von Unternehmern oder auch für Shops? Alle Seiten, die nicht ausschließlich privat sind können abgemahnt werden. Das betrifft Online- Shops, Seiten von Dienstleistern, Unternehmens-Seiten und Affiliate-Seiten oder Seiten mit Werbung. Aber auch private Seiten verstoßen gegen das Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.

4. Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun? Nach Ansicht des LG Düsseldorf reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf den FacebookLike-Button nicht mehr aus. Als Seitenbetreiber können Sie unter Umständen abgemahnt werden, wenn Sie die Tools, die Facebook & Co. zur Verfügung stellen weiterhin nutzen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann entfernen Sie die von Facebook zur Verfügung gestellten Page-Plug-Ins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plug-In eingebunden sind, von Ihrer Seite.
Gern können Sie auch uns damit beauftragen.

Nutzen Sie nur noch Tools, die ähnliche Funktionen bieten, aber keine personenbezogenen Daten übertragen. Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl und Einbindung der Tools für Ihre Seite behilflich.

Ab dem 01.03.2018 gibt es keine SSL Zertifikate mit einer Laufzeit von 3 Jahren mehr. Die SSL-Industrie verkürzt weiter und macht Schluss mit 3-jährigen Zertifikatslizenzen auf alle SSL! Mit Wirkung vom 1. März 2018 beträgt die neue, maximal zulässige Laufzeit auf alle Zertifikate 2 Jahre, eigentlich tatsächlich 27 Monate. Die 27 Monate umfassen die anfänglichen 24 Monate Gültigkeit plus weitere 3 Monate, die, wie Sie alle wissen, Teil Ihres 90-Tage-Erneuerungszeitraum ist.